Frequently asked questions
Die Terminbuchung erfolgt über das Portal https://mk-laborzentrum.de. Hier können Sie sich die am besten für Sie gelegene Teststelle aussuchen und dort einen Termin buchen. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung an Ihre E-Mail Adresse. An dieselbe E-Mail Adresse erfolgt später der Versand des PCR-Befundes.
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie den Informationen auf der Buchungshomepage unter der jeweiligen Teststelle.
Die Entnahme der Probe für den PCR-Test erfolgt in der Teststelle. Anschließend wird die Probe durch den Kurier der Teststelle zum PCR-Labor transportiert.
Das PCR-Labor ist für sich selbständig und betreibt keine eigene Teststelle. Durch die Kooperation mit den Teststellen können wir jedoch zusammen in Zeiten von fehlenden PCR-Kapazitäten die Verfügbarkeit von PCR-Tests erhöhen.
Die Abrechnung kostenpflichtiger PCR-Tests erfolgt durch die jeweilige Teststelle. Die Preise für das entsprechende Produkt werden bei der Buchung angezeigt.
Die PCR-Laboranalyse findet montags bis sonntags statt. Die Ergebnisse der kostenlosen PCR-Tests nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) stehen in der Regel am Folgetag zu Verfügung.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Proben aus logistischen Gründen nicht mehr am gleichen Tag unser Labor erreichen. Die Proben werden in diesem Fall am nächsten Tag untersucht.
Je nach Teststelle können Sie auch kostenpflichtige PCR-Tests buchen, deren Ergebnisse abhängig vom gebuchten Produkt noch an demselben Tag oder am Folgetag zur Verfügung stehen.
In den folgenden Situationen haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test nach TestV:
- Beim Vorliegen eines positiven Schnell- oder Selbsttests
- Wenn Sie von einem Arzt oder einer Behörde als Kontaktperson festgestellt wurden und zur Freitestung aus der Isolation (§ 2 TestV)
- Zur Aufnahme in Einrichtungen (z.B. Krankenhausaufenthalt, Pflegeeinrichtung) nach entsprechender Anordnung der Einrichtung (§ 4 Abs. 2 TestV)
- Kontaktpersonen von Personen mit Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Hierzu muss die Kontaktperson dieselbe Adresse haben wie die Person mit z.B. einem positiven Schnelltest.
Die PCR-Befundberichte werden im pdf-Format an Ihre bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail Adresse versendet. Wenn Sie innerhalb des erwartenen Zeitraums keine E-Mail mit angehängtem Befundbericht von der ergebnis@mk-laborzentrum.de erhalten haben, überprüfen Sie bitte zuerst Ihren Spam-Ordner. Anschließend senden Sie uns bitte eine E-Mail mit den richtigen Kontaktdaten an info@mk-laborzentrum.de
Die PCR-Befundberichte sind standardmäßig in zwei Sprachen ausgestellt (deutsch und englisch).
Im Falle eines positiven Ergebnisses sollten Sie sich umgehend in häusliche Isolierung begeben. Da es sich nach dem Infektionsschutzgesetz bei COVID-19 um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, sind wir verpflichtet, diese unter Übermittlung Ihrer Adress- und Kontaktdaten beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt wird dann die weiteren Maßnahmen einleiten.
Wenden Sie sich bitte bei Rückfragen zur COVID-19 Erkrankung zunächst telefonisch an Ihre Hausärztin oder an Ihren Hausarzt.
In seltenen Fällen kann es bei der PCR-Diagnostik zu einem ungültigen Ergebnis kommen. Bitte wenden Sie sich dann an Ihre Teststelle für eine kostenlose Wiederholung der PCR-Testung.
Derzeit können wir aus lizenzrechtlichen Gründen noch keine QR-Codes für das digitale COVID-Zertifikat der EU erstellen, so dass Sie das PCR-Ergebnis nicht direkt in die Corona-Warn-App übertragen können. Sie können sich aber bei der kostenfreien Verifizierungshotline der Corona-Warn-App melden (0800 754 0002; Mo-So, täglich 24 Stunden), und dort eine TAN erhalten, mit der Sie Ihr positives PCR-Ergebnis selbst in die App eintragen können.
Sie haben Anspruch auf ein Genesenenzertifikat, wenn Sie Ihre Coronavirus-Infektion mit einem positiven Test auf Basis von Nukleinsäure-Amplifikationstechniken (NAT) nachweisen können. Die Zertifikate werden durch Arztpraxen und Apotheken ausgestellt, wenn Sie Ihr positives PCR-Testergebnis vorlegen.
Die PCR (polymerase chain reaction, Polymerasekettenreaktion) ist ein sehr empfindliches Nachweisverfahren, das sich in der Infektionsdiagnostik als Goldstandard durchgesetzt hat. Bei diesem Verfahren werden bestimmte Bereiche der Nukleinsäuren des Erregers (DNA oder RNA), die sog. Zielgene oder Targets, so stark vervielfältigt, dass sie optisch ausgewertet werden können. Die hohe Empfindlichkeit (Sensitivität) ist darin begründet, dass die Zielgene in sich wiederholenden Reaktionszyklen exponentiell vervielfältigt werden, so dass auch nur sehr wenige Viren nachweisbar sind.
Die PCR ist methodisch bedingt deutlich sensitiver als ein Antigen-Schnelltest, daher ist die PCR die Methode der Wahl, wenn eine hohe Zuverlässigkeit erforderlich ist, z.B. zur Überprüfung eines Schnelltest-Ergebnisses.
Der Cq oder Ct-Wert ist ein Maß für die Menge des Zielgene (und damit der Erreger) in der Probe. Das „C“ steht für Cycle (Zyklus) und der CqWert ist genau der Reaktionszyklus, ab dem ein optisches Signal messbar wird. Dementsprechend ist der Cq-Wert umso niedriger, je mehr Erreger in der Probe vorhanden sind. Mit anderen Worten: Niedrige Cq-Werte (z.B. 15-20) zeigen eine hohe Viruslast an und hohe Cq-Werte (z.B. > 30) stehen für eine geringe Viruslast.