Wann habe ich einen Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung nach Coronavirus-Testverordnung (TestV)?

​​​​​​In den folgenden Situationen haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test nach TestV:

  1. Beim Vorliegen eines positiven Schnell- oder Selbsttests
  2. Wenn Sie von einem Arzt oder einer Behörde als Kontaktperson festgestellt wurden und zur Freitestung aus der Isolation (§ 2 TestV)
  3. Zur Aufnahme in Einrichtungen (z.B. Krankenhausaufenthalt, Pflegeeinrichtung) nach entsprechender Anordnung der Einrichtung (§ 4 Abs. 2 TestV)
  4. Kontaktpersonen von Personen mit Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Hierzu muss die Kontaktperson dieselbe Adresse haben wie die Person mit z.B. einem positiven Schnelltest.